Das schwedische Jedermannsrecht
In Schweden gibt es das Jedermannsrecht (allemansrätt). Es existiert nicht in schriftlicher Gesetzesform, doch seit 1994 findet sich ein kurzer Text im Grundgesetz. Sinngemäßer Inhalt: „...Jedermann wird der freie Zugang zur Natur garantiert.“
Doch sind die einzelnen Grenzen der Möglichkeiten bzw. des Erlaubten in verschiedenen anderen Gesetzen festgehalten.
Im Jedermannsrecht werden u.A. geregelt:
- Feuer machen
- Zelten in der Natur
- Betreten von Grundstücken etc.
Zu allen Informationen auf elchburger.de: Das Jedermannsrecht in Schweden
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